Weiße Spediteurbescheinigung
Weiterhin als Beleg für Umsatzsteuer zu verwenden
Weiße Spediteurbescheinigung weiterhin als als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke gültig.
In § 10 UStDV sind alle Voraussetzungen an solche Ausfuhrnachweise detailliert aufgeführt. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV genügt in Versen-dungsfällen (der Transport wird also durch einen Spediteur ausgeführt) ein Versendungsbe-leg, insbesondere Frachtbrief, Konnossement usw. oder ein sonstiger handelsüblicher Beleg, beispielsweise eine so genannte weiße Spediteurbescheinigung.
Quelle: Cargoforum – Weiße Spediteursbescheinigung weiterhin rechtmäßig
Die weiße Spediteursbescheinigung gilt auch weiterhin als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke – dies kann ich auch aus der Praxis heraus bestätigen.
Wir verwenden die weiße Spediteurbescheinigung meistens bei Kunden aus dem Ausland welche ihre Waren selbst abholen lassen. Dabei lassen wir uns diese von dem vom Kunden beauftragten Spediteur ausfüllen, unterschreiben und stempeln.
Für alle anderen gelten wir als Erstspediteur welcher den Transport besorgt und entsprechend auch einen Ausfuhrnachweis dem Kunden ausstellen darf.
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