Weiterhin als Beleg für Umsatzsteuer zu verwenden Weiße Spediteurbescheinigung weiterhin als als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke gültig. In § 10 UStDV sind alle Voraussetzungen an solche Ausfuhrnachweise detailliert aufgeführt. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV genügt in Versen-dungsfällen (der Transport wird also durch einen Spediteur ausgeführt) ein Versendungsbe-leg, insbesondere Frachtbrief, Konnossement usw. oder ein
