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Deutschland = Exportland

Deutschland Exportweltmeister zweiter Klasse

Deutschland konnte sich bisher als DAS Exportland weltweit behaupten, doch dies könnte sich schon bald ändern wenn es nach den Vorstellungen und Schätzungen von Carsten Klude, Chefvolkswirt der Hamburger Privatbank MM Warburg, im focus Artikel “Export : Deutschland verliert das WM-Finale” geht.

Daß ein Fokus auf reinen Export nicht optimal ist haben wir nicht nur im Wirtschaftsunterricht gelernt, sondern auch letztes Jahr bei der herbeigeführten “Krise” zu spüren bekommen. Stichwort: Vorzug der Inlandprodukte gegenüber importierter Ware.
Letztendlich hatten einige Länder ihre Bürger aufgerufen die eigenen Waren zu beziehen. Das Resultat für ein Land welches ihren ganzen Fokus auf Export legt dürfte ganz klar und offensichtlich sein. Ein spontanes Umdenken ist da natürlich nicht drin, die Folgen sind zu tragen.

Auswirkung auf den Umsatz in der Exportlogistik

Nun heißt es, daß Deutschland seinen Führungsplatz in der Weltrangliste der Exportländer abtreten muß an die stärker werdenden Chinesen.
Diese Entwicklung wird natürlich auch für die Exportlogistik schwieriger werden und auch zukünftig die Raten beeinflußen.
In welchem Maß sich das entwickelt kann zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch keiner sagen.
Logisch wären sinkende Seefrachtraten mangels nachfrage. Ob die Differenz, die durch weniger Exportgeschäfte entstanden ist, merkbare Sprünge aufzeigen wird, wird sich erst im Laufe des neuen Jahres zeigen.

Wo ein Tief ist, da wird auch wieder ein Hoch sein – man muß nur die Nase in den Wind halten und den richtigen Riecher haben.
Mit diesen Worten: auf ins neue Jahr! Prost!

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Posted by Christoph Ott    Date: Wednesday, December 30, 2009

Categories: Wirtschaft

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Weiße Spediteurbescheinigung

Weiterhin als Beleg für Umsatzsteuer zu verwenden

Weiße Spediteurbescheinigung weiterhin als als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke gültig.

In § 10 UStDV sind alle Voraussetzungen an solche Ausfuhrnachweise detailliert aufgeführt. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV genügt in Versen-dungsfällen (der Transport wird also durch einen Spediteur ausgeführt) ein Versendungsbe-leg, insbesondere Frachtbrief, Konnossement usw. oder ein sonstiger handelsüblicher Beleg, beispielsweise eine so genannte weiße Spediteurbescheinigung.

Quelle: Cargoforum – Weiße Spediteursbescheinigung weiterhin rechtmäßig

Die weiße Spediteursbescheinigung gilt auch weiterhin als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke – dies kann ich auch aus der Praxis heraus bestätigen.
Wir verwenden die weiße Spediteurbescheinigung meistens bei Kunden aus dem Ausland welche ihre Waren selbst abholen lassen. Dabei lassen wir uns diese von dem vom Kunden beauftragten Spediteur ausfüllen, unterschreiben und stempeln.

Für alle anderen gelten wir als Erstspediteur welcher den Transport besorgt und entsprechend auch einen Ausfuhrnachweis dem Kunden ausstellen darf.

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Posted by Christoph Ott    Date: Friday, December 4, 2009

Categories: Recht

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