Zulieferer und produzierende Unternehmen kennen das Thema Langzeitlieferantenerklärungen mehr als gut. Doch auch der Spediteur und Logistiker kommt oftmals daran nicht vorbei.
Unwissende vermuten nicht selten den Spediteur als solches, dass auch dieser bei der Exportabwicklung die Beschaffung derartiger Dokumente übernimmt. Doch weit gefehlt.
Genau betrachtet sagt der Begriff „Langzeitlieferantenerklärung“ bereits aus, wer dieses Dokument ausstellt. Doch auch kleine Unternehmen, welche nicht die Erfahrung aus dem Außenhandel haben und diese ausstellen müssten, sind mit einer Langzeitlieferantenerklärung oftmals an den Grenzen ihrer Wissenschaft.
Deutschlands Exporte nehmen auch weiterhin zu. Aus diesem Grunde ist das Thema „Langzeitlieferantenerklärung“ (abgekürzt oftmals mit LLE oder dem englischen LTSD, mehr dazu im Abschnitt Bezeichnungen und Formen der Langzeitlieferantenerklärung) mehr als aktuell und darf in diesem Logistik Blog natürlich auch nicht fehlen.
In den folgenden Absätzen wird geklärt und erklärt wer die Langzeitlieferantenerklärung ausstellt, ausstellen darf, wie die gesetzlichen Hintergründe sind und warum der Aufwand um diese überhaupt betrieben wird.
Begriffe & Abkürzungen rund um die Langzeitlieferantenerklärung
- LLE – Kurzform von LangzeitLieferantenErklärung
- LTSD – Kurzform der englischen Bezeichnung für die Langzeitlieferantenerklärung: Long term supplier declaration
- Präferenz oder im englischen preferential origin – mehr dazu im Abschnitt „Warum eine Langzeitlieferantenerklärung?“
- Zeitraum – in der Regel wird eine Langzeitlieferantenerklärung für das gesamte, aktuelle Jahr ausgestellt, aufgrund der Ware, welcher der Kunde im Jahr davor bezogen hat.
Rechtliche Grundlage
Eine rechtliche Grundlage und die Pflicht zur Ausstellung einer Langzeitlieferantenerklärung gibt es nicht. Ist zwischen Abnehmer und Lieferant jedoch vertraglich ausgemacht, dass für die bezogenen Waren eine Langzeitlieferantenerklärung ausgestellt wird, ist eine Vertragsbindung geltend, auf welcher das Dokument zu erstellen ist.
Die LLE ist im wesentlichen formlos bis auf den Wortlaut, welcher die Ursprungseigenschaft bescheinigt.
Wird eine LLE ausgestellt, so bedarf es jedoch einen genauen Wortlautes, welcher auch nur bei geringen Abweichungen diese unwirksam macht.
Eine Langzeitlieferantenerklärung darf auch nur der ausstellen, welcher die Ware produziert oder bereits Vorgängerdokumente besitzt welche die Herkunft der Ware belegen können.
Einen weiteren rechtlichen Anspruch behält der Zoll für sich vor. So kann dieser jederzeit den Nachweis für die Richtigkeit der Angaben verlangen.
Wozu eine Langzeit Lieferantenerklärung
Eine LLE/LTSD dient letztendlich dazu die Herkunft der Ware nachzuweisen. Dies muss bis hin zu ihren Bestandteilen nachweisbar sein.
Wird der Ursprung der Waren z.B. mit Herkunft EU bezeichnet, muss nach bestimmten Kriterien auch belegbar sein, warum es so ist und eben nicht anders.
Der Herkunftsnachweis der Ware durch die LLE ermöglicht zudem die Ausstellung weiterführender Dokumente um eine mögliche Präferenz einer Ware belegen zu können.
Ohne weiter ins Detail der Warenpräferenzen eingehen zu wollen, dies mag zu einem späteren Zeitpunkt und einem anderen Artikel nachgeholt werden, sei soviel gesagt, dass die Präferenz einer Ware dazu verwendet wird um Waren an teilnehmende Länder vereinfacht und vor allem günstiger einzuführen. So können die Einfuhrzölle bestimmter Waren drastisch gesenkt, oder gar komplett ausgesetzt werden.
Medizinische Artikel z.B. sind generell vom Einfuhrzoll im jeweiligen Land befreit – bei denen spielt eine Langzeitlieferantenerklärung eine untergeordnete Rolle, nicht zuletzt wegen der genannten Wareneigenschaft.
Das Thema der Präferenzen, der Lieferantenerklärungen und dazugehöriger Themen ist selbstverständlich noch viel weiter verzweigt. Es würde den Rahmen sprengen auf alle Aspekte einzugehen. Dieser Beitrag zur Langzeitlieferantenerklärung soll lediglich ein kurzer Umriss für Interessierte sein und Ansatz zum täglichen Umgang und Verständnis für die Materie.

