Definition

Incoterms

März 24, 2012 2 Comments »
Incoterms

Incoterms, jeder kennt sie, und doch gibt es immer wieder Verständnisprobleme zwischen Kunden, Verkäufern und gar so manchem Fachmann auf dem Gebiet.

Dabei sind es nicht einmal allzu viele Incoterms, welche man sich merken muss. Die richtige Anwendung derselben ist nicht zuletzt für eine saubere Vertragsabwicklung interessant.

Im alltäglichen Geschäftsumfeld der Logistik und des Außenhandels begegnen dem Sachbearbeiter nur wenige Incoterms. EXW, DDP oder DDU, FCA, CPT, FOB und CIP, alles sehr gängige Incoterms für den Außenhandel und/oder dem sachbearbeitenden Logistiker oder Export Experten.
Nur die Wenigsten befassen sich jedoch in der Tiefe mit den Incoterms. Werden Incoterms durch die Variable der Ortsangabe ergänzt (es gehört immer der Incoterm + der dazugehörige Ort) – erschließt sich erst zu diesem Zeitpunkt die Definition des Gefahrenübergangs.

Beispiel und Vergleich der Incoterms EXW & FCA

EXW steht für ex works – d.h. ab Werk
Die Sendung wird zur Abholung bereitgestellt. Die Abholung, Transport und was damit zusammenhängt, wird vom Auftraggeber, in der Regel den Käufer der Ware organisiert. Das liefernde Werk ist für die Bereitstellung relevanter Dokumente zuständig, welche für den Transport der Ware notwendig sind. Ist das Ziel in einem Drittland, so müssen zum Zeitpunkt der Abholung alle Dokumente für eine erfolgreiche Ausfuhr bereitgestellt werden.
Die Export- oder Logistikabteilungen der ausliefernden Werke liefern die notwendigen Unterlagen für die Erstellung der Ausfuhr, und Zolldokumente sofern die Sendung zu expotieren ist.

Incoterms sind lebendig – sie werden stets weiter definiert

Dass Incoterms keine starren Gebilde sind, erlebten Anwender zuletzt 2010 als diese weiter definiert und verfeinert wurden.

Da ich das Rad jedoch nicht neu erfinden möchte, verweise ich auf die sehr gut gepflegte Incoterms Seite auf wikipedia(Incoterms). Dort erfährt man nicht nur die Beduetung der einzelnen Incoterms, sondern lernt in einer übersichtlichen Matrix wie die Gefahrenübergänge definiert sind. Auch eine Tabelle mit Zuständigkeiten ist dort gepflegt.

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2 Comments

  1. Jan Dwornig 27. März 2012 at 16:08 - Reply

    Viele sagen, dass Incoterms so einfach sind. So sagte mir ein Außenhandelskaufmann “Incoterms brauchen wir nicht, wir verkaufen alles FOB”. Gerade liegt eine Sache auf meinem Schreibtisch, da sollte der Spediteur die CFR (Kosten und Fracht)-Versendung übernehmen. Die Gefahr geht hierbei auf den Käufer über, wenn die Ware an Bord des Schiffes ist. Die Ware war jedoch lediglich beim Packschuppen abzuliefern. Und wie es der Teufel so will, geht die Sache zwischen Packschuppen und Verladung schief. Der Verkäufer, bzw. sein beauftragter Spediteur konnten also nichts dafür und haften trotzdem. Richtig wäre hier CPT gewesen. Ich werde bei nächster Gelegenheit dazu mal was in meinem Transportrecht Blog schreiben. Viele Grüße vom Rhein

    • Christoph 27. März 2012 at 16:22 - Reply

      Richtig, die meisten Fehler passieren aus reinem Unverständnis für den Gefahrenübergang. Wenn ich jetzt aufzählen würde, was ich bereits für interessante Konstellationen gesehen habe, da würden sich manchem die Haare sträuben.
      Ein Beispiel führe ich gerne an (fiktive Orte!): Verladeort München, Ware soll nach Hamburg, jedoch mit eigenem Spediteur (weise annehmend das FCA oder EXW gefordert sein könnte), CPT München. Wer es da noch nicht geschnallt hat,d er hat den Bus verpasst.

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