Trickbetrüger im LKW Verkauf/Verkaufsvermittlung Die Polizei warnt derzeit vor einem Trickbetrüger welcher mit der Masche LKW Verkäufe zu vermitteln den Erlös unterschlägt und verschwindet. Spediteure die von einem “Ludwig” in ein scheinbar lohnendes Geschäft gelockt werden sollten darauf verzichten und die Polizei informieren. Quelle: DVZ – Lkw-Verkäufe: Polizei warnt vor Betrügern
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Weiterhin als Beleg für Umsatzsteuer zu verwenden Weiße Spediteurbescheinigung weiterhin als als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke gültig. In § 10 UStDV sind alle Voraussetzungen an solche Ausfuhrnachweise detailliert aufgeführt. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV genügt in Versen-dungsfällen (der Transport wird also durch einen Spediteur ausgeführt) ein Versendungsbe-leg, insbesondere Frachtbrief, Konnossement usw. oder ein
